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Häufiger als gedacht
Die meisten Fehler passieren unbemerkt – beim Ausatmen, Einatmen oder Luftanhalten.
Pharmazeutische Dienstleistung · Kassenleistung
Viele Menschen machen beim Inhalieren unbemerkt Fehler. Die Krankenkasse zahlt eine praktische Einweisung in der Apotheke – prüfen Sie jetzt Ihre Technik.
Kassenleistung: Bei Erfüllung der Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Bei schwerer Atemnot, die sich mit dem Notfallspray nicht bessert, blauen Lippen oder Sprechschwierigkeiten sofort 112 wählen.
Gut zu wissen
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Die meisten Fehler passieren unbemerkt – beim Ausatmen, Einatmen oder Luftanhalten.
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So kann sich der Wirkstoff in der Lunge absetzen.
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Mund ausspülen oder etwas essen beugt Heiserkeit und Pilzbefall vor.
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Die Krankenkasse zahlt die Einweisung – auch bei Kindern ab 6 Jahren.
Ob Dosieraerosol, Pulverinhalator oder Soft-Mist-Inhaler: Jedes Gerät hat seine eigene Technik. Schon kleine Fehler – zu schnelles Einatmen, kein Ausatmen vorher, fehlendes Luftanhalten – können dazu führen, dass deutlich weniger Wirkstoff in der Lunge ankommt.
Die „erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ ist eine pharmazeutische Dienstleistung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. In der Apotheke Offenbecher in Dinkelsbühl üben wir mit Ihrem eigenen Gerät, bis jeder Schritt sitzt.
Patientinnen und Patienten aus Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Crailsheim und der Region kommen zu uns – auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren.
Wir üben jeden Schritt mit Ihrem eigenen Gerät
Typische Fehler erkennen und korrigieren
Schritt-für-Schritt-Hilfe für zu Hause
Ihre Ansprechpartner
Ihr Apotheken-Team
Approbierte Apothekerinnen & PTA
Persönlich, verständlich und mit Zeit für Ihre Fragen – – Apotheke Offenbecher in Dinkelsbühl.
Apotheke Offenbecher
„Ich habe jahrelang zu schnell eingeatmet. Seit der Einweisung brauche ich mein Notfallspray kaum noch."
Sabine K.
Asthma-Patientin, 48 Jahre
Persönliche Beratung
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Lieber anrufen: +49 7951 48797211. Wunschtag
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Alle Checks dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Hinweise zu Kassenleistungen gelten für gesetzlich Versicherte im Regelfall; die Apotheke prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.